[ Auszug: Macht der Pfandgläubiger Verwendungen auf das Pfand, so bestimmt sich die
Ersatzpflicht des Verpfänders nach den Vorschriften über die
Geschäftsführung ohne A ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]